FAQ
Wie gehe ich bei einem Schadenfall vor?
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäudeversicherung. Anschließend sollten Sie uns kontaktieren. Unsere Sachverständige besichtigen das geschädigte Objekt, analysieren den Schadensumfang und leiten Sofortmaßnahmen ein, wie das Absaugen von stehendem (Lösch-)Wasser und das Hochstellen bzw. Auslagern von Mobiliar und elektronischen Geräten. Anschließend erstellen Sie ein Angebot zur Schadensbeseitigung. Dafür bemessen sie die Trocknungsanlage und legen das Trocknungsverfahren fest. Unsere Mitarbeiter übernehmen dann die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Sobald diese unserem Angebot zugestimmt hat, beginnen wir mit der Trocknung bzw. Beseitigung des Schadens.
Wie lange dauert eine Gebäudetrocknung?
Das hängt von dem bei Ihnen vorhandenen Schaden ab, denn ein Wasserschaden kann unterschiedlich starke Ausmaße annehmen. Je größer der Schaden, desto länger dauert die Trocknung. In den meisten Fällen kann man aber von einer durchschnittlichen Dauer zwischen drei und vier Wochen ausgehen.
Die Trocknung ist abgeschlossen. Was nun?
Wenn die Trocknungsgeräte die Feuchtigkeit aus Ihren Räumen entfernt haben, werden sie von unseren Handwerkern wieder abgebaut. Anschließend erhalten Sie von uns zeitnah ein Wiederherstellungsangebot. Nach Annahme des Angebots bzw. Freigabe der Versicherung beginnen unsere Handwerker mit den Trockenbau-, Putz-, Maler- und/oder Bodenlegearbeiten, um den ursprünglichen Zustand der Räume wiederherzustellen.
Wer viel kostet eine Sanierung?
Das kommt auf den Schaden bzw. den Umfang der Arbeiten an. Unsere Mitarbeiter schauen sich vor Beginn der Arbeiten Ihr Gebäude an und erstellen daraufhin dann ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot.
Wer bezahlt die Rechnung bei einem Schadenfall?
Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, übernimmt meist Ihr Versicherer den Schaden. Mit einer von Ihnen unterschriebenen Abtretungserklärung können wir die Reparaturkosten direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abtretung ist jedoch bestehender Versicherungsschutz (bei Unterversicherung behält sich der Versicherer Abzüge vor). So haben Sie den Kopf frei für andere Dinge!
